I. Allgemeines
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Die nachfolgenden AGB gelten für an Nadine Schöner Fotografie erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
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„Lichtbilder“ i.S. dieser AGB sind alle von Nadine Schöner Fotografie hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Datei, Negative, Papierbilder, digitalisierter Form, Datenträger jeglicher Art, Videos usw.)
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Digitale/analoge Produkte sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Gemäß nach § 312d Abs. 4 Nr. 1, 3. Alt. BGB. Da es sich um kundenspezifische Anfertigungen handelt.
II. Urheberrecht
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Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern zu (Urheberrechtsgesetzes)
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Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
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Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
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Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
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Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich untersagt.
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Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
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Die Negative (RAW Dateien) verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Negative (RAW Dateien) an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
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Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studio Miete etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus.
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Fällige Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
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Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.
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Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
IV. Haftung
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Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
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Der Fotograf verwahrt die Negative (Dateien) sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative (Dateien) nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
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Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
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Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
V. Nebenpflichten
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Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
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Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist der Fotograf berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
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Buchung und Anmeldung ist verbindlich und Sie erkennen damit die allgemeinen Bedingungen an.
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Für die Stornierung gebuchter, verbindlicher Termine kann Nadine Schöner Fotografie Schadensersatz
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wie folgend geltend machen:
– 4 Wochen vor dem Termin 25%
– 2 Wochen vor dem Termin 50%
– <1 Woche vor dem Termin 70%Keine Ausfallentschädigung bei Krankheit, Unfall (mit Attest eines Arztes)
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Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
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Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
VII. Datenschutz
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Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
VIII. Digitale Fotografie
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Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
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Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
IX. Bildbearbeitung
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Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.
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Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.
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Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
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Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
X. Nutzung und Verbreitung
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Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.
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Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
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Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
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Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
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Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
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Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.
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Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.
XI. Schlussbestimmungen
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Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.
Datenschutzinformation Hochzeitsfotografie
Im Zusammenhang mit dem vorstehend beschriebenen Fotoauftrag.
Verantwortlich für die Datenerhebung ist:
Nadien Schöner Fotografie, Bunderhof 26, 6418JZ Heerlen
Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Zweck der Verarbeitung der (Foto-)Aufnahmen einschließlich der Metadaten (technischen Aufnahmedaten, Datum, Uhrzeit, Informationen zum Motiv) einschließlich der Kontaktdaten des Vertragspartners /Auftraggebers /Kunden ist die oben beschriebene Herstellung von Fotografien des genannten Aufnahmegegenstandes für die persönlichen Interessen (Erinnerung) der Auftraggeber samt administrativer Abwicklung des Auftrages bis hin zur Rechnungsstellung.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist bezogen auf die Aufnahmen der Auftraggeber einschließlich der Kontaktdaten des Auftraggebers die vertragliche Vereinbarung, Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO, bei sonstigen an dem zu fotografierenden Event teilnehmenden Personen das berechtigte Interesse der Auftraggeber sowie das berechtigte Interesse von Nadine Schöner Fotografie an der Ausübung ihrer Tätigkeit, Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Die Aufnahmen werden durch Nadine Schöner im Auftrag der Auftraggeber erstellt und diesen gem. Vertrag zur Verfügung gestellt. Die Aufnahmen werden je nach Art der vereinbarten Lieferung/Übermittlung und Arbeitsergebnisse (z.B. Fotoabzüge, Fotobuch) entsprechenden Dienstleistern übermittelt zur Auswahl und Bearbeitung dieser und/oder zur Erbringung von z.B. Printdienstleistungen im Rahmen gesonderter Aufträge und datenschutzrechtlicher Vereinbarungen zugänglich gemacht. Hierüber wurden von Nadine Schöner Datenverarbeitungsverträge mit den weiterverarbeitenden Dienstleistern geschlossen.
Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland (außerhalb EU)
Bei Gewährung der Veröffentlichungsrechte werden ausgewählte Bilddaten ohne Namensnennung im Internet veröffentlicht. Dies kann sowohl auf der Homepage & Blog von Nadine Schöner design&fotografie sein, als auch in sozialen Netzwerken wie z.B. Instagram oder Facebook oder ähnliche. Manche Dienstleister haben Ihren Sitz in einem Drittland (z.B. Facebook). Eine weitere bewusste, aktive Übermittlung der Aufnahmen und weiteren Daten in ein Drittland erfolgt im Regelfall nicht.
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Die Aufnahmen werden für die Dauer einer eventuellen Nachbestellmöglichkeit gespeichert.
Darüberhinaus istNadine Schöner berechtigt (aber nicht verpflichtet) die dem Auftraggeber als vereinbartes Arbeitsergebnis übergebenen Aufnahmen als Original Dateien samt Fotoauftrag zum Nachweis der Urheberschaft und damit zur Ausübung von oder Abwehr gegen Rechtsansprüche (berechtigtes Interesse) für die Dauer der urheberrechtlichen Schutzfristen (70 Jahre nach dem Tod des Urhebers) aufzubewahren. Die nicht dem Auftraggeber übergebenen Aufnahmen werden zeitnahe nach der Aufnahme gelöscht.
Kundendaten, die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten unterliegen (z.B. Rechnungen nach steuerlichen Bestimmungen), werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten aufbewahrt und anschließend gelöscht.
Ihr Rechte als Betroffene
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft Nadine Schöner, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht bei dem Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Für Nadine Schöner design&fotografie zuständig ist die Niederlande /privacywetgeving voor gegevensbescherming
Widerrufsrecht bei Einwilligung
Wenn Sie in die Verarbeitung durch Nadine Schöner durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt. Vorliegend beruht die Datenverarbeitung auf einer vertraglichen Vereinbarung und nicht auf einer widerruflichen Einwilligung.
Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Sie sind nicht verpflichtet, sich fotografieren bzw. filmen zu lassen. Die Angaben zur Ihrer Anschrift sind ggf. notwendig für die Rechnungsstellung und Abwicklung der vereinbarten Zahlung und Datenübermittlung, sowie – was den Namen anbetrifft – die Zuordnung der Aufnahmen zu einer Person.